Erfolg: Koalition folgt in großen Teilen dem Vorschlag von BFFS und ver.di

 

Berlin, 26. November 2018 – Die Koalitionspolitiker haben entsprechend der Forderungen von BFFS und ver.di Ende letzter Woche beschlossen, den Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für kurz befristet Beschäftigte zu verbessern.

Die Koalition hatte sich bereits Mitte September dieses Jahres im Entwurf des sogenannten „Qualifizierungschancengesetzes“ geeinigt, die Rahmenfrist, in der die Anwartschaftszeit für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch erworben werden muss, von zwei auf zweieinhalb Jahre zu verlängern. Trotz dieser Maßnahme würden die Kulturschaffenden mit ihren kurz befristeten, teils zerstückelten Engagements die zwölfmonatige Anwartschaftszeit für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch kaum sammeln können.

Eigens für solche Beschäftigte wurde schon im Jahr 2009 die Anwartschaftszeit auf sechs Monate herabgesenkt. Auf diese verkürzte Anwartschaftszeit durften sich aber nur diejenigen berufen, deren befristete Beschäftigungen überwiegend nicht länger als zehn Wochen dauern und die im Jahr nicht mehr als die Bezugsgröße West von zurzeit 36.540 € verdienen. Vor allem diese beiden Kriterien verhinderten, dass Filmschaffende, Schauspielerinnen und Schauspieler mithilfe der verkürzten Anwartschaftszeit Arbeitslosengeld beziehen konnten.

BFFS und ver.di fordern seit Jahren, das 10-Wochen-Kriterium auf 14 Wochen anzuheben und die Verdienstgrenze abzuschaffen oder zumindest deutlich zu erhöhen. Insbesondere nach Bekanntwerden der Pläne zum Qualifizierungschancengesetz haben die beiden Gewerkschaften ihre Überzeugungsarbeit in der Politik intensiviert. Mit Erfolg: Die Fachpolitiker von Union und SPD haben sich in den letzten Tagen durchgerungen, das 10-Wochen-Kriterium auf 14 Wochen zu verlängern und die Verdienstgrenze auf die anderthalbfache Höhe (das wären zurzeit 54.810 €) anzuheben. Diese Verbesserungen sollen zusammen mit der Rahmenfristverlängerung ab Januar 2020 in Kraft treten. Für Schauspielerinnen, Schauspieler und Filmschaffende steigen dadurch die Chancen auf den Bezug von Arbeitslosengeld 1 deutlich.

Krönender Abschluss für BFFS-Gründer Michael Brandner

„Endlich haben wir das erreicht, wofür wir seit Jahren kämpfen. Mein besonderer Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit viel Engagement unermüdlich für die Gesetzesänderung eingesetzt haben. Sie ist der krönende Abschluss für meine Zeit als Vorstandsvorsitzender des BFFS und ein guter Zeitpunkt für die Staffelübergabe“, erklärt BFFS-Gründer Michael Brandner, der sein Amt in Kürze niederlegen wird und ergänzt: „Ich wünsche dem neuen Vorstand des BFFS weiterhin so tolle Erfolge.“

SPD macht sich für Kulturschaffende stark

Mit der geplanten Gesetzesänderung hält die Regierungskoalition schließlich doch, was sie im Koalitionsvertrag im Februar dieses Jahres versprochen hatte, nämlich „eine sachgerechte Anschlussregelung beim Arbeitslosengeld für überwiegend kurzbefristet Beschäftigte“ zu schaffen, „die den Besonderheiten der Erwerbsbiografien der in der Kultur Beschäftigten hinreichend Rechnung trägt.“ „Nachdem es bis vor Kurzem so aussah, als ob die Koalition erneut wortbrüchig würde, haben wir die jetzt beschlossene Gesetzesänderung vor allem der SPD zu verdanken“, meint BFFS-Vorstand Heinrich Schafmeister, der auch zu diesem Thema die Gespräche mit den Politikern führte. „Endlich zahlen wir nicht mehr nur in die Sozialversicherung ein, sondern haben auch die Chance, die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld zu erfüllen.“

Über den Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS):

BFFS steht für Bühne, Film, Fernsehen, Sprache. Gegründet 2006 ist der BFFS als Verband und Gewerkschaft mit seinen über 3.300 Schauspielerinnen und Schauspielern inzwischen die größte nationale Schauspielerorganisation und die mitgliederstärkste Berufsvertretung der deutschen Film-, Fernseh- und Theaterlandschaft.

Der BFFS vertritt die berufsständischen sowie die gewerkschaftlichen Interessen der Schauspielerinnen und Schauspieler in Deutschland. Er will die kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen, tariflichen und sozialen Rahmenbedingungen verbessern bzw. schaffen, die sowohl den einzigartigen Schauspielberuf schützen, bewahren und fördern als auch die besondere Lebens- und Erwerbsituation der Künstlerinnen und Künstler berücksichtigen, die diesen Schauspielberuf ausüben.